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Abschreibung (AfA)

Wie kann ich eine Photovoltaik-Anlage abschreiben?

Eine Photovoltaikanlage ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die gewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre. Das ergibt sich nicht nur aus dem EEG, in dem eine Mindestvergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren vorgesehen ist, sondern auch aus der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Die Art und Höhe der Abschreibung hängt davon ab, ob es sich um eine aufgesetzte oder ins Dach integrierte Bauweise handelt. Wir behandeln hier die Abschreibung bei aufgesetzten Anlagen, da diese wesentlich häufiger vorkommen.

Lineare Abschreibung

Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren beträgt die lineare Abschreibung 5 % p.a.. Wird die Anlage im Laufe des Jahres angeschafft, so ist die Abschreibung zeitanteilig anzusetzen. Hier ein Beispiel:

  • Anschaffung einer PV-Anlage zum Preis von 48.000 Euro am 10. April 2010
  • lineare Abschreibung für 2010: 5 Prozent von 48.000 Euro = 2.400 Euro
  • da Anschaffung im April können nur die Monate April bis Dezember angesetzt werden
  • lineare Abschreibung für 2010: 2.400 Euro x 9/12 = 1.800 Euro
  • ab 2011 können 2.400 Euro jährlich abgeschrieben werden

Degressive Abschreibung

Diese Art der Abschreibung funktioniert nur bei Anschaffung der PV-Anlage in den Jahren 2009 und 2010 (Stand: April 2010). Im Gegensatz zur linearen Abschreibung bilden nicht die Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage, sondern der Restbuchwert. Es darf der 2,5fache Prozentsatz der linearen Abschreibung angesetzt werden, also 12,5 Prozent. Auch hier gilt ein zeitanteiliger Ansatz. Dazu wieder ein Beispiel:

  • Anschaffung einer PV-Anlage zum Preis von 48.000 Euro am 10. April 2010
  • degressive Abschreibung für 2010: 12,5 Prozent von 48.000 Euro = 6.000 Euro
  • da Anschaffung im April können nur die Monate April bis Dezember angesetzt werden
  • degressive Abschreibung für 2010: 6.000 Euro x 9/12 = 4.500 Euro
  • Bemessungsgrundlage für 2011: 48.000 Euro - 4.500 Euro = 43.500 Euro
  • degressive Abschreibung für 2011: 12,5 Prozent von 43.500 Euro = 5.437,50 Euro

Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag

... haben für Privatkunden in der Regel keine Bedeutung. Daher gehen wir auf diese beiden Varianten an dieser Stelle nicht weiter ein.

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