Abschreibung
(AfA)
Wie kann ich eine Photovoltaik-Anlage abschreiben?
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Eine
Photovoltaikanlage ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die
gewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage
beträgt 20 Jahre. Das ergibt sich nicht nur aus dem
EEG, in dem eine Mindestvergütung für einen Zeitraum
von 20 Jahren vorgesehen ist, sondern auch aus der amtlichen
AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Die Art und Höhe
der Abschreibung hängt davon ab, ob es sich um eine
aufgesetzte oder ins Dach integrierte Bauweise handelt.
Wir behandeln hier die Abschreibung bei aufgesetzten Anlagen,
da diese wesentlich häufiger vorkommen. |
Lineare
Abschreibung
Bei einer
Nutzungsdauer von 20 Jahren beträgt die lineare Abschreibung
5 % p.a.. Wird die Anlage im Laufe des Jahres angeschafft, so
ist die Abschreibung zeitanteilig anzusetzen. Hier ein Beispiel:
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Anschaffung einer PV-Anlage zum Preis von 48.000 Euro
am 10. April 2010
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lineare Abschreibung für 2010: 5 Prozent von 48.000
Euro = 2.400 Euro
- da
Anschaffung im April können nur die Monate April
bis Dezember angesetzt werden
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lineare Abschreibung für 2010: 2.400 Euro x 9/12
= 1.800 Euro
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ab 2011 können 2.400 Euro jährlich abgeschrieben
werden
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Degressive
Abschreibung
Diese Art
der Abschreibung funktioniert nur bei Anschaffung der PV-Anlage
in den Jahren 2009 und 2010 (Stand: April 2010). Im Gegensatz
zur linearen Abschreibung bilden nicht die Anschaffungskosten
die Bemessungsgrundlage, sondern der Restbuchwert. Es darf der
2,5fache Prozentsatz der linearen Abschreibung angesetzt werden,
also 12,5 Prozent. Auch hier gilt ein zeitanteiliger Ansatz. Dazu
wieder ein Beispiel:
- Anschaffung
einer PV-Anlage zum Preis von 48.000 Euro am 10. April
2010
- degressive
Abschreibung für 2010: 12,5 Prozent von 48.000 Euro
= 6.000 Euro
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da Anschaffung im April können nur die Monate April
bis Dezember angesetzt werden
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degressive Abschreibung für 2010: 6.000 Euro x 9/12
= 4.500 Euro
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Bemessungsgrundlage für 2011: 48.000 Euro - 4.500
Euro = 43.500 Euro
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degressive Abschreibung für 2011: 12,5 Prozent von
43.500 Euro = 5.437,50 Euro
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Sonderabschreibung
und Investitionsabzugsbetrag
... haben
für Privatkunden in der Regel keine Bedeutung. Daher gehen
wir auf diese beiden Varianten an dieser Stelle nicht weiter ein.
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