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Die
wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Wohnriester (10. Juli
2008)
Bauherren
und Immobilienkäufer erhalten bald mehr Unterstützung
vom Staat. Selbstgenutztes Wohneigentum soll künftig als
wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge in die Riesterrente
mit einbezogen werden. Dieses sogenannte "Wohnriester"
soll einen Ersatz für die Ende 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage
darstellen.
1. Wie funktioniert
der Wohn-Riester?
Das mietfreie
Wohnen im Alter soll besser gefördert werden. Deshalb sind
Sparleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie oder Zins-
und Tilgungsraten für ein Hypothekendarlehen künftig
bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich von der Steuer
freigestellt - wie schon jetzt die Beiträge zu Riester-zertifizierten
Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparplänen. Außerdem
dürfen Hauskäufer dann für ihre Spar- oder Tilgungsbeiträge
die Riester-Zulage kassieren. Die Grundzulage pro Jahr beträgt
bis zu 154 Euro, pro Kind gibt es weitere 185 Euro und für
jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro. Diese Zuschüsse, die
extra beantragt werden müssen, dürfen ebenfalls in Bausparverträge
fließen oder für die Abzahlung einer Hypothek verwendet
werden. In diesem Fall gelten sie als Sondertilgung.
2. Gibt es
bereits spezielle Wohn-Riester-Verträge?
Zuerst muss
der Bundestag das "Eigenheimrentengesetz‘‘ beschließen.
Erst dann können entsprechende Finanzprodukte zertifiziert
werden. Die Regelung soll noch vor der Sommerpause umgesetzt werden
und dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten, damit die
Sparer bei entsprechend hohen Einzahlungen noch die volle Förderung
für das laufende Jahr kassieren können. Wenn das Gesetz
endgültig steht, werden Banken, Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften
sicherlich eine Vielzahl von Wohn-Riester-Produkten entwickeln.
Wer jetzt schon einen neuen Vertrag abschließt, sollte sich
garantieren lassen, dass dieser bei Bedarf in einen Wohn-Riester-Vertrag
umgewandelt werden kann. Verbraucherschützer warnen zudem
davor, dass die Finanzinstitute Mogelpackungen anbieten könnten,
und raten, sich mehrere Angebote einzuholen und genau zu vergleichen.
3. Wie können
Sparer profitieren, deren Verträge bereits seit Jahren laufen?
Verbraucher
dürfen aus bestehenden Riester-Verträgen künftig
einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital entnehmen, um eine
Immobilie zu kaufen oder bei Rentenbeginn zu entschulden. So kann
der Verbraucher den Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung aufstocken
und erhält günstigere Konditionen bei der Kreditaufnahme
oder einer Umschuldung. Riester-Sparer dürfen mit dem Geld
auch Genossenschaftsanteile kaufen. Bislang durften Bauherren
maximal 10.000 Euro entnehmen, und das unter erschwerten Bedingungen.
Anders als bislang müssen die Immobilieneigner das entnommene
Geld auch nicht wieder in den Vertrag zurückzahlen, bevor
sie in Rente gehen.
4. Was passiert
mit den alten Verträgen, wenn man Geld entnommen und davon
ein Haus gekauft hat?
Die Verträge
laufen weiter und können auch weiter bespart werden. Vermutlich
werden die geförderten Riester-Sparer die jährliche
staatliche Zulage aber nicht mehr in den Sparplan stecken, sondern
lieber als Sondertilgung für ihr Hypothekendarlehen verwenden.
Wer etwa aus einem Banksparvertrag Geld entnimmt und dann nicht
weiter spart, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er
im Alter keine oder lediglich sehr geringe Rentenzahlungen erhält.
5. Wie sollen
Wohn-Riester-Produkte besteuert werden?
Auch hier
gilt der Riester-Grundsatz: steuerfrei ansparen und Zulagen vom
Staat kassieren, dafür im Rentenalter Steuern zahlen. Naturgemäß
erhalten Haus- oder Wohnungseigentümer keine monatliche Rente,
die sie versteuern können. Deshalb werden die Zulagen und
die geförderten Tilgungsraten, die in die Immobilie investiert
worden sind, fiktiv auf ein sogenanntes "Wohnförderkonto‘‘
gebucht. Für diesen Betrag fallen bis zum vereinbarten Rentenbeginn
jährlich zwei Prozent Zinsen an. Die insgesamt angelaufene
Summe muss der Geförderte dann mit seinem persönlichen
Steuersatz versteuern. Das hat den Vorteil, dass der Steuersatz
im Alter geringer ist als im Berufsleben. Außerdem hat man
die Wahl, die komplette Schuld bei Rentenbeginn mit einem Abschlag
von 30 Prozent zu tilgen oder die Steuerlast über bis zu
23 Jahre abzuzahlen.
6. Werden
auch Mehrfamilienhäuser gefördert?
Da nur selbstgenutztes
Wohneigentum gefördert werden soll, gibt es lediglich für
Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder Genossenschaftsanteile
Zulagen vom Staat.
7. Was ist,
wenn jemand sein Riester-gefördertes Haus verkauft?
Wer seine
Immobilie verkauft und nicht innerhalb von vier Jahren ein neues
Objekt erwirbt und bezieht, muss die Fördergelder zurückzahlen.
Unschädlich können Häuser verkauft werden, wenn
aus einem Riester-Vertrag Kapital entnommen wurde und das Geld
vor Rentenbeginn wieder zurückfließt. In diesem Fall
läuft der Vertrag ganz normal weiter, und im Alter fließen
Auszahlungen. Alternativ können Sparer ihr "Wohnförderkonto‘‘
wieder auffüllen.
8. Können
Bausparer weiterhin die Wohnungsbauprämie beantragen?
Die Wohnungsbauprämie
von maximal 45,06 Euro im Jahr pro Person soll erhalten bleiben.
Allerdings dürfen die Geförderten das Geld nur noch
für "wohnungswirtschaftliche Maßnahmen‘‘
verwenden. Bislang durften die Sparer die Prämie nach einer
Sperrfrist von sieben Jahren auch für andere Zwecke verwenden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
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