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Eigenheimzulage
gestrichen (3. Januar 2006)
Am 1. Januar 2006 ist
das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" in
Kraft getreten. Es bestimmt, daß Eigenheimzulage nur noch
bekommen kann, wer vor dem 1. Januar 2006 einen notariellen Kaufvertrag
unterzeichnet hat (Bestandsobjekt) bzw. mit der Herstellung des
Objekts begonnen hat (Neubau).
Bereits bewilligte
Zulagen werden weitergezahlt. Der Wegfall betrifft also ausschließlich
Neufälle. Allerdings ist dabei zu beachten, daß die
Übertragung einer bereits gewährten Eigenheimzulage
auf ein Folgeobjekt nicht mehr möglich ist.
Mit der Streichung
der Eigenheimzulage wird die Anschaffung selbstgenutzten Wohneigentums
das erste Mal seit den fünfziger Jahren nicht mehr gefördert.
Der Fiskus will auf diese Weise bis zu 6 Milliarden Euro jährlich
einsparen. Um den Wegfall der Förderung hatte es jahrelang
ein politisches Tauziehen gegeben.
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