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Eigenheimzulage gestrichen (3. Januar 2006)

Am 1. Januar 2006 ist das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" in Kraft getreten. Es bestimmt, daß Eigenheimzulage nur noch bekommen kann, wer vor dem 1. Januar 2006 einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnet hat (Bestandsobjekt) bzw. mit der Herstellung des Objekts begonnen hat (Neubau).

Bereits bewilligte Zulagen werden weitergezahlt. Der Wegfall betrifft also ausschließlich Neufälle. Allerdings ist dabei zu beachten, daß die Übertragung einer bereits gewährten Eigenheimzulage auf ein Folgeobjekt nicht mehr möglich ist.

Mit der Streichung der Eigenheimzulage wird die Anschaffung selbstgenutzten Wohneigentums das erste Mal seit den fünfziger Jahren nicht mehr gefördert. Der Fiskus will auf diese Weise bis zu 6 Milliarden Euro jährlich einsparen. Um den Wegfall der Förderung hatte es jahrelang ein politisches Tauziehen gegeben.


 



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