Finanzierungs-ABC
Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn ein Darlehen
vor Ablauf der
Zinsbindungsfrist
- aus welchen Gründen auch immer - vorzeitig abgelöst
wird, hat der Darlehensgeber Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese Gebühr soll ihm den entgangenen Zinsgewinn und die
Kosten für die Refinanzierung des Darlehens ersetzen. Je
nach Darlehensart, Restschuld, Restlaufzeit und aktuellem Zinsniveau
kann eine beträchtliche Summe zusammenkommen.
Grundsätzlich
gilt, dass man als Kunde nur in ganz bestimmten Fällen einen
Rechtsanspruch auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens hat:
bei Verkauf des Beleihungsobjekts, bei Einschränkung der
wirtschaftlichen Handlungsfreiheit und bei gewünschter Umschuldung
mit gleichzeitiger Darlehensaufstockung, die durch den bisherigen
Darlehensgeber nicht geleistet werden kann. Der Bundesgerichtshof
hat in seiner Rechtssprechung dargelegt, wie in solchen Fällen
die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen
hat.
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