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Finanzierungs-ABC

Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist - aus welchen Gründen auch immer - vorzeitig abgelöst wird, hat der Darlehensgeber Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Gebühr soll ihm den entgangenen Zinsgewinn und die Kosten für die Refinanzierung des Darlehens ersetzen. Je nach Darlehensart, Restschuld, Restlaufzeit und aktuellem Zinsniveau kann eine beträchtliche Summe zusammenkommen.

Grundsätzlich gilt, dass man als Kunde nur in ganz bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens hat: bei Verkauf des Beleihungsobjekts, bei Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit und bei gewünschter Umschuldung mit gleichzeitiger Darlehensaufstockung, die durch den bisherigen Darlehensgeber nicht geleistet werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtssprechung dargelegt, wie in solchen Fällen die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen hat.



 



 

 



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